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Kündigungsausschluss: Staffelmietvereinbarung

Ein einseitiger, formularmäßig erklärter Kündigungsausschluß zu Lasten des Mieters ist wirksam, wenn er zusammen mit einer zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als 4 Jahre beträgt.

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VIII ZA 14/05


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