Endrenovierungsklausel (Tapetenentfernung) unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat erneut eine Renovierungsklausel für unwirksam erklärt.
Ist in einem Mietvertrag formularmäßig geregelt, dass der Mieter die von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten bei Auszug zu entfernen hat, so ist diese Regelung wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
Externer Link:
VIII ZR 109/05