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Kautionsverlust bei Vermieterpleite

Mieter verlieren ihre Mietkaution bei einer Insolvenz des Vermieters, wenn der die Mietsicherheit entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht von seinem übrigen Vermögen getrennt auf einem Sonderkonto angelegt hat. Das entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der Bundesgerichtshof (BGH).

Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Mieter müssen aber prüfen, ob dies auch tatsächlich geschehen ist. Versäumen sie das, haben sie bei einer Pleite des Vermieters das Nachsehen, befand der BGH (AZ: IX ZR 132/06).

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Vermieter berechtigt, bei Abschluss des Mietvertrages eine Mietkaution in Höhe von maximal drei Monatsmieten zu fordern. Diese Mietsicherheit muss nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden, wenn der Vermieter keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr hat. Damit bei einer Insolvenz des Vermieters nicht andere Gläubiger Rückgriff auf die Mietkaution nehmen können, schreibt das Gesetz vor, dass die Mietsicherheit auf einem Sonderkonto – getrennt vom übrigen Vermietervermögen – angelegt sein muss.

Externer Link:
BGH IX 132/06


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