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Schönheitsreparaturen: Endrenovierung

Findet sich im Mietvertrag neben einer Schöheitsrenovierungsklausel auch die Verpflichtung zur Endrenovierung, so sind sämtliche Regelungen wegen Verstoßes gegen das Übermaßgebot unwirksam.

Externer Link:
VIII ZR 308/02


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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