Schönheitsreparaturen: Endrenovierung
Findet sich im Mietvertrag neben einer Schöheitsrenovierungsklausel auch die Verpflichtung zur Endrenovierung, so sind sämtliche Regelungen wegen Verstoßes gegen das Übermaßgebot unwirksam.
Externer Link:
VIII ZR 308/02