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Vermieterwechsel: Zurückbehaltungsrecht erlischt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einem Vermieterwechsel das Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem früherem Vermieter erlischt.

Neben dem Beseitigungsanspruch hat der Mieter bei Auftritt von Mängeln das Recht zur Mietminderung und darüber hinaus das Recht einen Teil der Miete zurückzubehalten. Bei einem Vermieterwechsel hat nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes der Mieter nunmehr nicht das Recht den zurückbehaltenen Teil der Miete auch gegenüber dem neuen Vermieter zurückzubehalten, sondern er muß den zurückbehaltenen Teil der Mieter an den alten Vermieter zurück zahlen. Hiervon unberührt ist das Recht zur Mietminderung, die Mietminderung kann auch gegenüber dem neuen Vermieter weiterhin geltend gemacht werden.

Externer Link:
VIII ZR 284/05


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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