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Kein Recht auf Fotokopien

Der Bundesgerichtshof hat in einem gefällten Urteil das Recht des Mieters verneint, Belege für Nebenkostenabrechnungen in Fotokopie zugesandt zu bekommen. Der Pflicht des Vermieters werde Genüge getan, wenn er die Belege in seinen Räumen zur Einsicht zur Verfügung stelle.

Externer Link:
VIII ZR 78/05


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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