Seit über 20 Jahren Mietrechtsberatung in Bremen und umzu!

Zu ungenau: Mieterhöhung unwirksam

Will ein Vermieter die Miete erhöhen, so muss er zur Begründung 3 Vergleichswohnungen benennen. Diese müssen klar identifizierbar sein. Dies hat das Amtsgericht Ibbenbühren entschieden und das Urteil ist auch für Bremer Mietverhältnisse sehr interessant.

In dem Fall hatte der Vermieter zwar Vergleichswohnungen angegeben, bei einer Wohnung war aber nicht aufgeführt, in welchem Stockwerk sich diese befindet, bei einer anderen fehlten Hausnummer und Straße. Die Vergleichswohnungen müssen klar identifizierbar sein, stellte das Gericht fest.

Der Mieter müsse die Möglichkeit bekommen, die Wohnungen konkret überprüfen zu können. Die Objekt müssen so genau bezeichnet werden, dass sie die Mieter ohne nennenswerte Schwierigkeiten finden könne. Dies sei hier nicht der Fall, Das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters somit unwirksam. ( Az.: 3 C 26/13 )


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

Basic Information.