Bundesgerichtshof aktuell: Bunte Wände gehen nicht
Wenn ein Mieter seine Wohnung in bunten, kräftigen Farben streicht, so kann er diese Wohnung mit Auszug so nicht übergeben. Der Bundesgerichtshof verurteilte einen Mieter zu Schadenersatz, der seine Wohnung in Rot, Gelb und Blau gestrichen hatte (BGH VIII ZR 416/12).
Nach dem Urteil ist der Mieter verpflichtet Schadensersatz zu leisten, wenn er eine Wohnung übernommen hat, die in neutralen Farbtönen gestrichen war und diese von Mieter sodann in kräftigen Tönen gestrichen wurde. Hier besteht die Verpflichtung die Wohnung in neutralen Farbtönen zurück zu geben.