Seit über 20 Jahren Mietrechtsberatung in Bremen und umzu!

Mieter kann gegen Fotos vorgehen

Will der Vermieter seine Wohnung oder Haus verkaufen, muss der Mieter die Besichtigung durch Interessenten grundsätzlich dulden, nicht aber Fotos für ein Internet-Inserat.

In dem Rechtsstreit hatte der Mieter Fotoaufnahmen von der Wohung untersagt, die der Vermieter für eine Anzeige im Internet anfertigen wollte. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Mieters: Bilder, die einer unbestimmten Menge an Betrachtern zugänglich gemacht werden, muss der Mieter nicht dulden. AG Steinfurt 21 C 987/13


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

Diese Seite nutzt sogenannte Cookies, kleine Dateien, die im Browser lokal gespeichert werden und die Funktion der Seite unterstützen (zB die Verwendung dieser schönen Schrift). Cookies sind leider erforderlich, werden aber bei uns nicht zu Werbezwecken genutzt. Versprochen!
Infos zum Datenschutz…

Basic Information.