Mieter kann gegen Fotos vorgehen
Will der Vermieter seine Wohnung oder Haus verkaufen, muss der Mieter die Besichtigung durch Interessenten grundsätzlich dulden, nicht aber Fotos für ein Internet-Inserat.
In dem Rechtsstreit hatte der Mieter Fotoaufnahmen von der Wohung untersagt, die der Vermieter für eine Anzeige im Internet anfertigen wollte. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Mieters: Bilder, die einer unbestimmten Menge an Betrachtern zugänglich gemacht werden, muss der Mieter nicht dulden. AG Steinfurt 21 C 987/13