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Mieter kann gegen Fotos vorgehen

Will der Vermieter seine Wohnung oder Haus verkaufen, muss der Mieter die Besichtigung durch Interessenten grundsätzlich dulden, nicht aber Fotos für ein Internet-Inserat.

In dem Rechtsstreit hatte der Mieter Fotoaufnahmen von der Wohung untersagt, die der Vermieter für eine Anzeige im Internet anfertigen wollte. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Mieters: Bilder, die einer unbestimmten Menge an Betrachtern zugänglich gemacht werden, muss der Mieter nicht dulden. AG Steinfurt 21 C 987/13


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