Neue Entscheidung des BGH zu Schönheitsrenovierungsklausel
Quotenhaftungsklauseln müssen für den juristischen Laien transparent sein (BGH VIII ZR 52/06).
Quotenabgeltungsklausel ( Klausel nach denen der Mieter anteilige Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen zu übernehmen hat) sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.09.07 jedenfalls dann unwirksam, wenn der auf den Mieter entfallende Anteil abstrakt ermittelt wird und sich nicht am konkreten Zustand der Wohnung orientiert.
Der Bremer Mieterschutzbund begrüßt die Entscheidung ausdrücklich, da mit der Entscheidung nochmals verdeutlicht wurde, dass Klauseln im Mietvertrag auch für juristische Laien verständlich sein müssen.