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Widerruf einer Modernisierungsvereinbarung möglich

Wird eine Modernisierungsvereinbarung an der Haustür getroffen, kann der Mieter diese Vereinbarung widerrufen. Das gilt auch dann, wenn zwischendurch schon modernisiert wurde (BGH VIII ZR 29/16).

Im strittigen Fall hatte der Vermieter den Mieter aufgesucht. Mieter und Vermieter vereinbarten, dass die Miete sich um € 60,00 monatlich erhöht, nachdem alle Heizkörper und die Warmwasserinstallation eingebaut sind. Nachdem der Mieter die erhöhte Miete 2 Jahre lang gezahlt hatte, widerrief er sein Einverständnis und bekam Recht. Bei Haustürgeschäften, Verträgen oder Vereinbarungen zwischen "Tür und Angel" hat der Mieter ein gesetzliches Rücktrittsrecht, wenn der Vermieter Unternehmer ist. Die Frist zum Widerruf beträgt eigentlich nur 14 Tage. Wenn der Mieter jedoch über sein Widerrufsrecht nicht ausdrücklich informiert wurde, so kann die Vereinbarung auch noch nach Jahren widerrufen werden.


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