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Wohngemeinschaft: Personenwechsel erlaubt!

Mitglieder einer Wohngemeinschaft haben gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Austausch der Personen im bestehenden Mietvertrag, soweit sich aus den Vertragsumständen ergibt, das der Vermieter bei Vertragsschluss wusste, dass er nicht einen Vertrag mit mehreren Einzelmietern, sondern einer Wohngemeinschaft geschlossen hat ( LG Berlin 11.01.2017 -65 S 375/16-.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass einem Vermieter bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft klar sein müsse, dass die Gemeinschaft nicht auf Dauer angelegt sei. Einem Personwechsel kann der Vermieter nur verneinen, wenn ihm die Aufnahme bestimmter Personen unzumutbar sei.


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