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Gärtnern in der Wohnung: Mietrechtliche Aspekte des Urban Gardening

Urban Gardening liegt im Trend, und immer mehr Menschen möchten auch in ihren eigenen vier Wänden einen grünen Daumen entwickeln. Aber was genau sind die rechtlichen Grenzen für Mieter und Vermieter?

In diesem Blogbeitrag werden wir uns auf eine Entdeckungsreise begeben, um herauszufinden, was beim Gärtnern in der Wohnung erlaubt ist und was nicht, und welche Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern getroffen werden können.

Was ist Urban Gardening?

Urban Gardening, zu Deutsch "Stadtgärtnern", bezeichnet die Kultivierung von Pflanzen in städtischen Räumen, oft auf Balkonen, Terrassen oder in Innenräumen. Es bietet die Möglichkeit, frische Kräuter, Gemüse und Obst selbst anzubauen, sowie eine grüne Oase in der eigenen Wohnung zu schaffen. Aber wie sieht es mietrechtlich aus?

Grundsätzlich sind Mieter berechtigt, in ihren Wohnungen Pflanzen zu halten und zu pflegen. Allerdings gibt es auch Grenzen:

Mietvertragliche Regelungen

Ein Vermieter kann im Mietvertrag bestimmte Regelungen bezüglich des Gärtnerns vorgeben, z.B. welche Pflanzenarten erlaubt sind oder welche nicht, wie viele Pflanzen gehalten werden dürfen, oder ob bestimmte Pflegemaßnahmen erforderlich sind. Diese Regelungen müssen allerdings angemessen sein und dürfen nicht in unzulässiger Weise das Gärtnern komplett verbieten.

Schäden an der Wohnung

Mieter müssen darauf achten, dass durch das Urban Gardening keine Schäden an der Wohnung entstehen, wie z.B. durch Feuchtigkeit, Schimmelbildung oder Schädlingsbefall. Sollten solche Schäden auftreten, kann der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen.

Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern

Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, schon vor Beginn des Urban Gardening eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zu treffen - und zwar am besten schriftlich, um Missverständnisse zu vermeiden und klare Regelungen festzuhalten. In dieser Vereinbarung können z.B. die erlaubten Pflanzenarten, die Anzahl der Pflanzen oder eventuelle Pflegemaßnahmen festgelegt werden.

Und schließlich: Warum nicht den Vermieter gleich mit ins Boot holen und gemeinsame Urban Gardening Projekte planen? Vielleicht gibt es sogar Flächen im Haus oder auf dem Grundstück, die gemeinschaftlich genutzt und bepflanzt werden können. So profitieren alle Parteien und der Zusammenhalt im Haus wird gestärkt.

Urban Gardening in der Mietwohnung bietet viele Vorteile und Möglichkeiten. Dennoch sollten Mieter und Vermieter sich der rechtlichen Grenzen bewusst sein und klare Vereinbarungen treffen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Durch offene Kommunikation und Zusammenarbeit kann das Gärtnern in der Wohnung zu einer Bereicherung des Wohnraums und einem harmonischen Miteinander beitragen. So steht dem grünen Daumen in den eigenen vier Wänden nichts mehr im Wege!



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