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Vonovia verliert Gerichtsverfahren: Modernisierungsankündigung fehlerhaft

Die Vonovia hatte mit einer Modernisierungsankündigung den Austausch der Gasetagenheizungen den Mietern gegenüber angekündigt und gleichfalls die Duldung des Einbaus einer neuen Zentralheizung verlangt.

Die Mieter wurden unter Fristsetzung aufgefordert der Maßnahme zuzustimmen. Als diese nicht reagierten, verklagte die Vonovia die Mieter auf Duldung der Maßnahme. Zu Unrecht wie jetzt das Amtsgericht Bremen feststellte. Die Ankündigung der Vonovia genüge nicht den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere fehle es an der gesetzlich gebotenen Darlegung der möglichen Energieeinsparung. Jede Modernisierungsankündigung muss so klar formuliert sein, dass der Mieter in die Lage versetzt wird, selbst überschlägig zu beurteilen, ob eine Energieeinsparung bewirkt wird und zwar in Bezug auf das vom Mieter selbst bewohnte Objekt.
(AG Bremen 19 C 449/17).


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