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Betriebskostenabrechnung: Nachzahlungen im Regelfall nicht mehr zu zahlen

Wer erst jetzt die Abrechnung für das Jahr 2010 erhält, muss im Regelfall die Nachzahlung nicht mehr leisten. Denn Nebenkostenabrechnungen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes beim Mieter eingehen.

Entscheidend ist nicht das Datum auf der Abrechnung, sondern der Eingang beim Mieter. Beweispflichtig für den rechtzeitigen Eingang ist der Vermieter. Guthaben aus einer Abrechnung verfallen nicht. Der Anspruch auf Vorlage einer Abrechnung besteht fort. Dieser Anspruch verjährt in 3 Jahren. Wer noch keine Abrechnung erhalten hat, ist berechtigt, die Vorauszahlungen auf die Nebenkosten bis zur Vorlage einer Abrechnung einzubehalten.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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