Betriebskostenaufstellung ist Pflicht
Vermieter dürfen Heizung und Warmwasser nicht pauschal abrechnen
Vermieter müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in jedem Fall die Heizungs- und Warmwasserkosten einzeln abrechnen. Dies gilt auch für Altverträge, in denen eine pauschale Warmmiete zur Abdeckung der Kosten für Warmwasser und Heizung vereinbart ist. Der Bremer Mieterschutzbund begrüßt ausdrücklich diese Klarstellung durch den Bundesgerichtshof. In Folge dieser Entscheidung sind nach Ansicht von Gert Brauer, Jurist beim Bremer Mieterschutzbund, sämtliche Regelungen zu Warmmieten und Heizkostenpauschalen unwirksam.
Externer Link:
VIII ZR 212/05