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Riskante Mietbürgschaft - aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes

Wer für die Mietschulden eines anderen eine Bürgschaft übernimmt, geht nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes ein hohes Risiko ein (BGH VIII ZR 379/12).

Denn der Bürge haftet für Mietschulden unbegrenzt. Eine Mietbürgschaft ist nicht auf 3 Monatsmieten begrenzt. Der BGH gab damit einem Vermieter recht, der von der Schwester seines Mieters rückständige Miete von ca. € 6.500,00 haben wollte. Die Schwester hatte eine Bürgschaft für die Miete ihres Bruders übernommen. Sie ging davon aus, dass die Bürgschaft auf 3 Monatsmieten begrenzt sei, wie die Kaution auch. Dies sah der BGH jedoch anders.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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