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Gitarrenunterricht kann verboten werden

Der Bundesgerichtshof hat aktuell ( BGH VIII ZR 213/12 ) entschieden, dass bei einer teilweisen beruflichen Nutzung der Wohnung, das Mietverhältnis gekündigt werden kann. Im Streitfall hatte ein Mieter in seiner Wohnung Gitarrenunterricht angeboten.

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis mit der Begründung, es habe keine Erlaubnis gegeben und außerdem würde durch den Lärm der Hausfrieden gestört. Der Mieter gab 12 Schülern an 3 Werktagen der Woche Unterricht. Der BGH bestätigte die Kündigung. Er teilte gleichzeitig aber auch mit, der Vermieter sei im Einzelfall verpflichtet eine Genehmigung zur beruflichen Nutzung der Wohnung zu erteilen, wenn im Vergleich zur üblichen Wohnungsnutzung keine negativen Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter zu befürchten seien.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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