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Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

Das kann für den Vermieter teuer werden.

Der Bundesgerichtshof hat erneut einen Vermieter auf Schadensersatz wegen vorgetäuschtem Eigebbedarf verurteilt. Mieter können hiernach Schadensersatz verlangen, wenn der Vermieter die Kündigung wegen eines in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarfs erklärt. Zu ersetzen sind die Gerichts- und Anwaltskosten, die gesamten Umzugskosten, aber auch die Mietdifferenz, wenn in der neuen Wohnung eine höhere Miete zu zahlen ist. Der BGH hat klargestellt, dass der Ersatzanspruch in der Regel auch dann besteht, wenn Mieter und Vermieter im Zuge eines Rechtsstreits einen Räumungsvergleich abschließen ( BGH VIII ZR 99/14).


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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