Mietrecht: Die wichtigsten Änderungen
Der Bundesrat hat nun auch das Mietrechtsänderungsgesetz passieren lassen. Die Änderungen werden schon im März oder April 2013, je nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft treten.
Die wichtigsten Änderungen für Sie kurz zusammengefasst: Bei energetischen Modernisierungen entfällt das Recht zur Mietminderung für 3 Monate. Dies betrifft Modernisierungen zur Einsparung von Endenergie ( Wärmedämmung etc.). Bei sonstigen Modernisierungen darf weiter gemindert werden ( Baderneuerung etc.). Räumungsverfahren wegen Mietschulden werden von den Gerichten zukünftig vorrangig bearbeitet. In Verfahren wegen Mietschulden kann der Mieter verpflichtet werden Sicherheit zu leisten für das während des Gerichtsverfahrens Monat für Monat auflaufende Nutzungsentgelt. Folgt der Mieter der gerichtlichen Anordnung nicht, so kann der Vermieter im Wege der einstweiligen Verfügung schneller als bisher einen Räumungstitel erwirken. Diese Änderungen sind nach Auffassung des Bremer Mieterschutzbbundes inakzeptabel. Statt Mieterrechte abzuschaffen, sollten die tatsächlichen Probleme auf dem Mietmarkt angegangen werden. Der Mieterschutzbund fordert eine Begrenzung von Neuvertragsmieten, eine Beschränkung von Mieterhöhungen auf die Inflationsrate sowie bei energetischen Modernisierungen eine Begrenzung der Mieterhöhung auf 5%, statt der bisher zulässigen 11% der Modernisierungskosten.