Mietkaution ist tabu für den Vermieter
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter während eines Mietverhältnisses nicht die Kaution in Anspruch nehmen darf ( BGH VIII ZR 234/13).
Der Vermieter und Mieter vereinbarten die Zahlung einer Kaution von € 1.440,00. Gleichfalls unterschrieb der Mieter eine Zusatzvereinbarung, wonach der Vermieter berechtigt war, sich auch während des Mietverhältnisses aus der Kaution zu bedienen.
Zu Unrecht, wie jetzt der BGH entschied. Die Vereinbarung ist unwirksam. Die Vereinbarung widerspricht der Treueverpflichtung des Vermieters bezüglich der erhaltenen Kaution. Hiernach ist die Kaution während des Mietverhältnisses getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters anzulegen, damit der Mieter dieses Geld bei einer Insolvenz des Vermieters auch zurück erhält.