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Mangelhafte Wohnungseingangstür - Mietminderung möglich!

Das Amtsgericht Köln hatte folgenden Fall zu entscheiden: Der Mieter beklagte sich über eine Wohnungseingangstür, die verzogen war und es hierdurch in der Heizperiode aufgrund der Wärmeverluste zu unnötig hohen Heizkosten kam. Da der Vermieter auch nach Aufforderung die Tür nicht reparierte, wurde die Miete um 10% gemindert.

Hiergegen ging der Vermieter vor und verklagte den Mieter auf Rückzahlung der Minderungsbeträge. Das Gericht bestellte einen Sachverständigen, der erhebliche Mängel an der Tür feststellte: So war bei eingeschnappte Falle im Schließblech ein Spiel von 0,5 cm zwischen Tür und Rahmenfalz vorhanden. Das Türblatt hing schräg im Rahmen, folglich fehlten dem Türblatt oben im Falz 1,0 - 1,2 cm, weiterhin fehlten dem Türblatt zwischen Rahmenfalz und Blatt 1,5 - 2,0 cm. Das Gericht entschied, dass bei diesen Mängeln eine Mietminderung von 10% der Bruttomiete angemessen ist.


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