Abflussprinzip bei Heizkosten nicht zulässig
Der Bundesgerichtshof ( BGH ) hat entschieden, dass Heizkosten grundsätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen sind. Eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip
Nach dem nur die gezahlten Abschlagszahlungen an den Energieversorger in die Abrechnung eingestellt werden, ist nicht zulässig. Eine richtige Entscheidung, so Gert Brauer vom Mieterschutzbund. Mieter haben einenAnspruch auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung, sodass auch nur die tatsächlich während einer Abrechnungsperiode gelieferte Energie abgerechnet werden darf.