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Lügen lohnt sich nicht

Fristlose Kündigung bei gefälschter Vorvermieterbescheinigung möglich ( BGH VIII ZR 107/13).

Der Vermieter hatte den Mieter gebeten eine sog. Vorvermieterbescheinigung vorzulegen. Diese hatte der Mieter gefälscht. Der Vorvermieter bestätigte u.a., dass der Mieter die Miete immer pünktlich bezahlt habe. Nach Jahren wurde über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Vermieter kündigte darauf hin das Mietverhältnis fristlos.

Zu Recht, wie nun der Bundesgerichtshof entschied. Der BGH sah in der gefälschten Bescheinigung eine gravierende Vertragsverletzung und ging davon aus, dass das Mietverhältnis grundsätzlich fristlos gekündigt werden kann. Falls der Vermieter jedoch von Anfang an von der Fälschung wusste, ist die Kündigung möglicherweise zu spät erfolgt. Ob dies zu einer anderen Beurteilung führt, wird die Vorinstanz entscheiden.


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