Seit über 20 Jahren Mietrechtsberatung in Bremen und umzu!

Miete für Rauchwarnmelder nicht vom Mieter zu zahlen!

Das Landgericht Hagen hat in einem Urteil mitgeteilt, dass Miet- und Leasingkosten nicht an die Mieter im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung weiter gegeben werden dürfen
(Az: 1 S 198/15).

Im Rahmen dieser Entscheidung hat sich das Landgericht auch zur Frage der Umalge von Wartungskosten geäußert. Das Gericht betont, dass Wartungskosten nur dann als Betriebskosten einzuordnen sind, wenn die regelmäßige Überprüfung zu einer Minderung der Instandhaltungskosten führen kann. Moderne Rauchwarnmelder mit einer 10-Jahres-Batterie überwachen sich jedoch selbst und geben ein Störungssognal ab, wenn die Funktion eingeschränkt ist. Die Minderung der Instandhaltungskosten kann somit angezweifelt werden. Bei einer "Fernprüfung" per Funk dürfte dies ganz entfallen, da eine solche Prüfung sicherlich nicht die Instandhaltungskosten mindert.

Erfahren Sie mehr: "Rauchmelder-Wer zahlt was?" schauen Sie einfach in unseren Ratgeber "Recht von A-Z" einmal rein.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

Basic Information.