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Aktuelles Urteil zur Tierhaltung: Zweiter Hund möglich!

Im Einzelfall hat der Vermieter auch die Haltung eines 2. Hundes zu genehmigen, so das Amtsgericht Reinbeck ( Az: 11 C 15/14) in seiner neuen Entscheidung zur Tierhaltung in Mietwohnungen.

Der Sachverhalt: Die Mieterin wollte in ihrer ca. 50 m² großen Wohnung einen zweiten Hnd, einen Labrador-Retriever, kaufen. Sie verlangte die Genehmigung zum Halten des 2. Hundes vom Vermieter, der jedoch ablehnte. Dieser befürchtete Beschwerden der weiteren Mieter im Haus. Vor Gereicht hatte die Mieterin jedoch Recht bekommen, Zwar sei die Wohnung mit 50 m² zum Halten eines 2. Hundes relativ klein, allerdings sei die Größe noch angemessen. Außerdem habe es keine nachhaltigen Beschwerden der übrigen Bewohner gegeben.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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