Kündigung per E-Post nicht wirksam
Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Bonn darf die Post ihren E-Postbrief nicht mehr als " so sicher und verbindlich" wie einen klassischen Brief bewerben.
So sei in vielen Bereichen, etwa bei der Kündigung einer Wohnung, die Schriftform samt Unterschrift notwendig. Der E-Postbrief müsste die Unterschrift durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzen. Weil diese Technik derzeit fehlt, hält der E-Postbrief nach Meinung der Richter nicht dem Vergleich mit dem klassischen Versand statt. Also: Kündigungen des Mietvertrages sind derzeit sicherheitshalber immer noch als klassischen Brief per "Einwurfeinschreiben" oder per Botenzustellung zu versenden.