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Verkalkter Wasserhahn - Vermieter muss zahlen

Ist der Wasserhahn verkalkt und eine Reparatur oder Austausch notwendig, so meinen viele Vermieter, dass der Mieter die Kosten hierfür zu übernehmen hat.

Denn viele Mietverträge enthalten eine sog. Kleinreparaturklausel, nach der der Mieter bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten der Reparatur zu übernehmen hat, die "seinem häufigen Zugriff" unterliegen. Hierzu zählt jedoch nicht die Verkalkung eines Wasserhahns, da der Mieter hierauf keinen Einfluss hat (AG Gießen 40 M C 125/08, WuM 2010, 415).


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