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Minderung der Miete erfasst auch die Nebenkosten

Bei der Berechnung der Mietminderung ist auch immer die Bruttomiete zu berücksichtigen.

Dies hat der Bundesgerichtshof noch einmal klargestellt. Diese Entscheidung wird vom Mieterschutzbund ausdrücklich begrüßt, da sie Rechtssicherheit für alle Beteligten schafft und somit unnötige streitige Ausenandersetzungen vermeidet, so Gert Brauer vom Mieterschutzbund.

Externer Link:
VIII ZR 223/10


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