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Heizkostabrechnung: Ermittlung nach der Gradtagszahlenmethode

Können die Heizkosten aufgrund eines Ablesefehlers nicht ordnungsgemäß erfaßt werden und ist eine Vergleichsberechnung nicht möglich, weil hierfür die erforderlichen Daten fehlen, so kann der anteilige Verbrauch anhand der Gradtagszahlenmethode ermittelt werden. Eine Kürzung der Heizkosten gem.§ 12 der Heizkostenverordnung um 15% ist in diesem Fall nicht möglich.

Externer Link:
VIII ZR 373/04


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