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Sonnige Aussichten: Balkonkraftwerke für Mieter

Liebe Mieterinnen und Mieter, seid ihr auch genervt von steigenden Strompreisen und träumt von einer eigenen, umweltfreundlichen Stromversorgung? Dann habt ihr vielleicht schon von Balkonkraftwerken gehört. Die kleinen Solaranlagen versprechen Unabhängigkeit und eine grüne Energiequelle, direkt auf eurem Balkon. Aber was sagt eigentlich der Vermieter dazu? Darf er sie verbieten oder muss man sie sogar mitmieten, wenn sie schon vorhanden sind? Wir haben die Antworten für euch!

Balkonkraftwerke – was ist das überhaupt?

Balkonkraftwerke sind kleine Photovoltaikanlagen, die auf Balkonen, Terrassen oder an Fassaden angebracht werden. Sie wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um, die dann direkt ins heimische Stromnetz eingespeist wird. So könnt ihr euren eigenen Strom produzieren und euch teilweise unabhängig von Stromanbietern machen – zumindest theoretisch.

Kann mein Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich haben Mieter das Recht, in ihrer Wohnung einen angemessenen Umfang an Energieerzeugung zu betreiben. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Balkonkraftwerk erlaubt ist:

  1. Die Anlage muss den Charakter der Mietsache nicht wesentlich verändern. Das bedeutet, sie darf die Optik des Gebäudes nicht beeinträchtigen und sollte sich harmonisch in das Gesamtbild einfügen.

  2. Die Installation muss sicher sein und darf keine Gefahr für die Bewohner oder das Gebäude darstellen. Dazu gehört auch, dass die Anlage fachgerecht installiert wird und alle relevanten Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

  3. Die Anlage darf keine Beeinträchtigung für die übrigen Mieter darstellen, beispielsweise durch Lärm oder Schattenwurf.

Ist all dies gegeben, kann der Vermieter das Balkonkraftwerk in der Regel nicht verbieten. Dennoch empfehlen wir, vor der Anschaffung das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen - der Bremer Mieterschutzbund e.V. berät diesbezüglich fachlich kompetent. So können Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten vermieden werden.

Mietvertragliche Regelungen – was sollte drinstehen?

Wenn ihr ein Balkonkraftwerk betreiben möchtet, sollte euer Mietvertrag einige wichtige Punkte abdecken:

  1. Die Erlaubnis zur Installation und zum Betrieb der Anlage.

  2. Regelungen zur Haftung und Versicherung, insbesondere im Falle von Schäden oder Unfällen.

  3. Vereinbarungen zur Wartung und Instandhaltung der Anlage, etwa wer für die Kosten aufkommt und wer die Arbeiten durchführt.

Muss ich ein Balkonkraftwerk mitmieten, wenn es schon vorhanden ist?

Wenn in eurer zukünftigen Mietwohnung bereits ein Balkonkraftwerk vorhanden ist, kann es sein, dass der Vermieter euch verpflichtet, dieses mitzumieten. In diesem Fall sollten die Kosten und Nutzen der Anlage im Mietvertrag klar geregelt sein. Dazu zählen beispielsweise:

  1. Die monatlichen Kosten für die Anlage, die als Teil der Nebenkosten oder als separate Position im Mietvertrag aufgeführt sein sollten.

  2. Die Regelung, wie der selbst produzierte Strom verrechnet wird. In der Regel sollte der Mieter von den Einsparungen durch das Balkonkraftwerk profitieren.

  3. Vereinbarungen über die Wartung und Instandhaltung der Anlage, insbesondere wer für die Kosten aufkommt und wer die Arbeiten durchführt.

Balkonkraftwerke sind eine interessante Option für Mieter, um selbst Strom zu produzieren und gleichzeitig etwas für die Umwelt zu tun. Grundsätzlich kann der Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht verbieten, sofern es bestimmten Voraussetzungen entspricht. Dennoch ist es ratsam, vor der Anschaffung das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Sollte in der Wohnung bereits ein Balkonkraftwerk vorhanden sein, muss in der Regel eine entsprechende Regelung im Mietvertrag getroffen werden. So oder so, eine klare Kommunikation und faire Vereinbarungen sind entscheidend, um mögliche Konflikte zu vermeiden und gemeinsam in eine grüne Zukunft zu starten.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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