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Einfacher Mietspiegel aus Nachbargemeinde zulässig

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung Mieterhöhungen in vielen Gemeinden erleichtert.

Denn nun muss der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen nicht mehr mit einem sogenanntem qualifizierten Mietspiegel begründen, sondern ein einfacher Mietespiegel, ausgehandelt von den jeweiligen Interessensverbänden, ist ausreichend, sogar, wenn der Mietspiegel die Nachbargemeinde betrifft (BGH VIII ZR 99/09).

Keine gute Entscheidung, so Gert Brauer vom Mieterschutzbund. Der Mieterschutzbund favorisiert nach wie vor qualifizierte Mietspiegel, da nur so gewährleistet ist, dass bei Mieterhöhungen von einer tatsächlichen ortsüblichen Miete ausgegangen werden kann.

Denn nur dieser Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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