Seit über 20 Jahren Mietrechtsberatung in Bremen und umzu!

Bundesgerichtshof erleichtert Nebenkostenabrechnungen

Während bisher klar gestellt war, dass Vermieter grundsätzlich nur die tatsächlichen Nebenkosten in Rechnung stellen dürfen, so kann nach der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes nunmehr von diesem Prinzip abgewichen werden.

Der Vermieter hatte bei den Hausmeister- und Gartenpflegekosten nicht die tatsächlichen Kosten seiner eigenen Angestellten in Ansatz gebracht, sondern fiktive Beträge, d.h. Kosten, die ihm entstanden wären, hätte er ein Fremdunternehmen mit den Arbeiten beauftragt. Der BGH hält dies für ausreiochend ( BGH VIII Zr 41/12 ). Eine Entscheidung, die nicht die Zustimmung des Mieterschutzbundes findet. Denn mit diesem Urteil wird dem Vermieter die Möglichkeit eingeräumt mit der Abrechnung von Beriebskosten Geld zu verdienen. Bisher herrschte Einigkeit, dass dies nicht möglich sein soll. Es durften nur die Kosten an die Mieter weiter gegeben werden, die dem Vermieter auch nachweislich entstanden waren.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

Basic Information.