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Fehlerhaft Mietminderung führt zuKündigung

Der Bundesgerichtshof BGH hat einem Vermieter Recht gegeben, der einem Mieter fristlos gekündigt hatte, nachdem dieser wegen Schimmelschäden mehrere Monate lang keine Miete gezahlt hatte.

Im aktuellen Fall hatten die Mieter wegen großflächigem Schimmelbefall in der Wohnung die Miete monatelang überhaupt nicht gezahlt. Erst als der Vermieter ihnen fristlos kündigte, informierten sie ihn über die Schimmelpilzbildung in der Wohnung. Der Bundesgerichtshof entschied jetzt, dass sowohl die Mietminderung als auch die Zurückbehaltung der Miete unzulässig gewesen sind, weil die Mieter vorher den Vermieter über die Mängel der Mietsache hätten informieren müssen.
Mängel sind nach der gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Vermieter mitzuteilen, so Gert Brauer, Rechtsanwalt des Mieterschutzbund. Nur dann ist der Mieter berechtigt weitergehende Rechte, wie bspw. eine Mietminderung geltend zu machen, so Gert Brauer.

Der Mieterschutzbund empfiehlt allen Mietern, möglichst rechtzeitig Rechtsrat einzuholen, bevor die Miete gekürzt oder die Mietzahlung gar eingestellt wird.

AZ: BGH VIII ZR 330/09


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