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Eigenbedarf nach 2 Jahren möglich

Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits nach 2 Jahren möglich.

Die Mieterin bewohnt seit ca. 2 Jahren eine Wohnung. Plötzlich erhielt Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. Der Vermieter gab an, dass seine 20-jährige Tochter nach einem Auslandsaufenthalt aus Australien zurück komme und nun am Ort der Mietwohnung studieren möchte und hierfür auch die Wohnung benötige. Das Landgericht verneinte den Eigenbedarf des Vermieters, da er hätte diesen voraussehen können und die Kündigung nach so kurzer Mietzeit rechtsmissbräuchlich sei. Der Bundesgerichtshof entschied nun aber anders:
Der Vermieter müsse bei einer Vermietung keine "Bedarfsschau" vornehmen, sodass er jederzeit bei Eigenbedarf das Mietverhältnis auch nach kurzer Zeit wieder beenden kann.

Diese Entscheidung ist nicht nachvollziehbar für den Mieterschutzbund. Er stellt den gesetzlichen Kündigungsschutz infrage.
Der Hinweis des Gerichts, dass es dem Mieter freistehe, einen Kündigungsausschluss zu vereinbaren ist in Anbetracht der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt lebensfremd, so Gert Brauer vom Mieterschutzbund.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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