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Rauchen auf dem Balkon: Einschränkungen sind möglich

Der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass das Rauchen auf dem Balkon nicht mehr grundsätzlich erlaubt ist, sondern mit Einschränkungen versehen werden kann. Jedenfalls dann, wenn Nachbarn sich durch den Rauch gestört fühlen. Geklagt hatte ein Mieter der 1. Etage, der sich vom Zigarrettenrauch des Nachbarn aus dem Erdgeschoß gestört fühlte. Dieser verlangte ein stundensweises Rauchverbot. Zu Recht, entschied der BGH nun. Es besteht ein Anspruch dann, wenn objetiv wesentliche Beeinträchtigungen vorhanden sind oder bei unwesentlichen Beeinträchtigungen, Gesundheitsgefahren für den nichtrauchenden Nachbarn drohen.


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