Mietpreisbremse in Bremen nicht durchsetzbar
Die Koalition in Berlin hat sich endlich auf eine Mietpreisbremse geeinigt. Hiernach darf der Vermieter bei Neuvermietungen (Erstvermietungen und Neubauten ausgenommen) bei Weitervermietungen die Miete maximal auf die ortsübliche Vergleichsmiete, zzgl.10% anheben.
Das Problem in Bremen: Es existiert kein Mietspiegel, sodass kein Mieter bei einer Anmietung einer Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete feststellen kann. Die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich nur einem Mietspiegel entnehmen, der in Bremen nicht vorhanden ist. Die Konsequenz hieraus ist, dass die Schutzwirkung der Mietpreisbremse für Bremer Mieter vollkommen ins Leere läuft. Der Bremer Mieterschutzbund fordert bereits seit Jahren von der örtlichen Politik die Einführung eines Mietspiegels,. Zu Recht, wie sich nun einmal wieder heraus stellt.