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Schönheitsreparaturen vielfach nicht mehr notwendig!

Der Bundesgerichtshof hat zwei neue Urteile veröffentlicht, die für Mieter wegweisend sind.

Mieter, die in eine unrenovierte Wohnung gezogen sind, müssen bei Auszug nicht mehr renovieren.
Dies gilt selbst dann, wenn die mietvertraglich vereinbarte Schönheitsrenovierungsklausel grundsätzlich wirksam ist.

Auch die in vielen Mietverträgen enthaltene Quotenhaftungsklausel, nach der der Mieter einen Kostenanteil von Renovierungsarbeiten zu übernehmen hat, bspw. 30% nach 2 Jahren Mietzeit, ist unwirksam.

Beide Entscheidungen sorgen endlich für eine Klarstellung zu den Renovierungsverpflichtungen der Mieter, so Gert Brauer vom Mieterschutzbund. Tausende Bremer Mieter werden von diesen Entscheidungen profitieren (BGH VIII ZR 185/14 und BGH VIII ZR 242/13).


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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