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Eigenbedarf auch bei gewerblicher Nutzung möglich

Wohnungsbesitzer dürfen eine Mietwohnung wegen Eigenbedarfs auch dann kündigen, wenn Sie die Wohnung ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen wollen.

Dies entschied der Bundesgerichtshof und stärkte damit die Rechte des Vermieters ( VIII ZR 330/11 ). Im aktuellen Fall hatte ein Hausbesitzer in Berlin seinem Mieter gekündigt, weil seine Ehefrau ihre Anwaltskanzlei von außerhalb nachBerlin in die vom Mieter genutzte Wohnung verlegen wollte. Laut BGH hat der Vermieter grundsätzlich das Recht zu solch einer Eigenbedarfskündigung. Dies gelte "umso mehr, wenn sich die selbst genutzte Wohnung des Vermieters und die vermietete Wohnung in demselben Haus befinden".


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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