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Keine Mieterhöhung beim Wechsel von einer Gastherme zur Zentralheizung

Ursprünglich wurde die Wohnung mit Kohleöfen beheizt. Der jetzige Mieter hatte jedoch vom Vormieter eine Gaetagenheizung gegen eine Abstandszahlung übernommen, die dieser mit Zustimmung des Vermieters eingebaut hatte.

Der Vermieter plante den Einbau einer Zentralheizung und wollte diese Kosten als Modernisierungskosten gegenüber dem Mieter geltend machen, da der Wechsel von ofenbeheizter Wohnung zur zentralbeheizten Wohnung eine Wohnwertverbesserung darstellt. Hätte der Bundesgerichtshof diese Auffassung bestätigt, so hätte der Vermieter 11% der Kosten der Baumaßnahme als Mieterhöhung weiter geben können. Der Bundesgerichtshof gab richtigerweise jedoch dem Mieter Recht. Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Wohnwertverbesserung vorliegt ist immer der aktuelle Zustand. Da vorliegend bereits eine Gasetagenheizung vorhanden war, würde der Einbau einer Zentralheizung keine Wohnwertverbesserung für den Mieter mit sich bringen ( BGH VIII ZR 110/11).


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