Über die Heizkosten ist verbrauchsabhängig abzurechnen
Der Bundesgerichtshof hat in seiner aktuellen Entscheidung klargestellt, dass über die Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen ist.
Dies hat zur Folge, dass der Vermieter die tatsächlich während der Abrechnungsperiode verbrauchte Energie abzurechnen hat und nicht bloß über die an den Energieversorger geleistetten Vorauszahlungen (BGH VIII ZR 156/11). Gert Brauer vom Mieterschutzbund begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich, da es bei dieser nunmehr auch gerichtlich bestätigten Abrechnungweise nicht zu Ungerechtigkeiten bei der Abrechnung der Heizkosten kommen kann. Es empfiehlt sich die Heizkostenabrechnung im Hinblick auf diese neue Entscheidung beim Mietschutzbund überprüfen zu lassen.