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Wohngemeinschaft: Ausgewechselt

Eine Wohngemeinschaft darf ihre Mitbewohner mehrfach auswechseln.

In dem vom Landgericht Berlin verhandeltem Fall, waren anstelle der drei ursprünglichen Mieter einer WG mehrfach andere Mitbewohner eingetreten. Es wurden mehrfach Nachträge zum Mietvertrag abgeschlossen.

Irgendwann wurde dies dem Vermieter zu viel und er verbot das weitere Auswechseln von WG-Bewohnern. Bei einem späteren Wechsel eines WG-Bewohners kündigte er das Mietverhältnis fristlos und klagte auf Räumung. Zu Unrecht, wie das Landgericht Berlin entschied ( Az: 65 S 78/13 ).

Zwar sei bei einem Wechsel der Bewohner grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die WG habe aber einen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem Wechsel zustimme. Die Klage des Vermieters wurde abgewiesen.


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