Vonovia verliert erneut vor Gericht
Das Bremer Landgericht hat am 10.02.2020 entschieden, dass die bisherigen Mieterhöhungen wegen erfolgter Modernisierungen sämtlichst unwirksam sind.
Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Sämtliche betroffene Mieter können jetzt bereits erfolgte Zahlungen zurück fordern.
Die Miete kann darüber hinaus reduziert werden. Sind Sie betroffen von einer Mieterhöhung der Vonovia aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen? Dann schauen Sie bei uns vorbei. Wir prüfen im Rahmen einer Mitgliedschaft Ihre Ansprüche gegenüber der Vonovia.