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Vertragsgebühr unzulässig

Eine Vereinbarung einer Vertragsausfertigungsgebühr in einem Formularmietvertrag ist unwirksam, so das Amtsgericht Hamburg - 316 C 120/06

Im Mietvertrag war folgende Regelung enthalten: "... Für die dem Vermieter bei der Vermieteung entstandenen Inserats- und Verwaltungskosten etc. leistet der Meter einen einmaligen Kostenbeitrag i.H.v. € 180,00.".

Dieser Betrag wurde zunächst vom Mieter auch gezahlt, anschließend jedoch zurück gefordert. Zu Recht, wie das Amtsgericht feststellte. denn die Regelung verstößt gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung und benachteiligt den Mieter unangemessen.


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