Schimmelpilz in der Wohnung
Schimmel entdeckt: Was ist zu tun?
Der Schimmbefall ist zunächst dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Machen Sie dies nicht, können Sie Ihre Rechte auf eine Mietminderung verlieren, ggfs. mach Sie sich sogar schadensersatzpflichtig.
Setzen Sie mit der Mangelanzeige dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitingung des Schimmels und stellen die Mietzahlungen ab sofort unter einen Minderungsvorbehalt.
Da Ihnen oftmals vom Vermieter ein falsches Lüftungsverhalten vorgeworfen wird, ist es sinnvoll sich im Baumarkt ein Messgerät für Temperatur und relative Luftfeuchtigkeit zu besorgen. Fertigen Sie ein Lüftungsprotokoll, in dem Sie mehrmals täglich die Lüftungsintervalle, Temperatur und Luftfeuchte eintragen, falls das Geräte diese Daten nicht automatisch speichert.
Um dem Auftritt von Schimmel vorzubeugen, beachten Sie folgendes: Sie sollten ausreichend lüften. Das Fenster sollte komplett geöffnet werden. Lüftung über Kippstellung ist zu vermeiden. Der Lüftungsintervall sollten 5 - 10 Minuten dauern.
Halten Sie beim Duschen oder Kochen die Tür geschlossen und lüften Sie den Raum, wenn Sie fertig sind.
Beheizen Sie die Wohräume ausreichend. In normal genutzten Räume sollte die Temperatur bei 20 Grad liegen, im Schlafzimmer 16 Grad nicht unterschreiten.
Stellen Sie Möbel nicht direkt vor kalte Außenwände und verdecken Sie Heizkörper nicht.