Bestellerprinzip gilt ab sofort!
Ab sofort zahlt derjenige den Makler, der ihn auch beauftragt hat.
Mieter haben den Makler nur dann zu zahlen, wenn sie ihn ausdrücklich beauftragen und der Makler ausschließlich aufgrund des Auftrags die Wohnung sucht. Nimmt der Makler die Wohnung aus seinem Bestand oder Datei, muss der Mieter nicht zahlen. So kann der Makler auch kein Geld verlangen, wenn er auf ihm bekannte Vermieterangebote oder Angebote befreundeter Makler zurück greift. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Zu Unrecht verlangte Provisionen können innerhalb von 3 Jahren zurück gefordert werden.