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Gewoba muss für entfernte Matratze zahlen

Der Mieter lagerte 2 Matratzen im Wäscheraum der Hauses. Die Gewoba forderte den Mieter auf die Matratzen zu entfernen. Hierfür wurde zunächst eine Frist bis zum 03.02. gesetzt. Am 23.01. hinterließ die Gewoba im Briefkasten des Mieters jedoch die Nachricht, dass die Matratzen bis zum 24.01. zu entfernen sind. Als dies nicht passierte, entsorgte und vernichtete die Gewoba die Matrazen des Mieters. Zu Unrecht, wie das AG Bremen jetzt feststellte: Durch die Entsorgung der Matratzen hat die Gewoba das Eigentumsrecht des Mieters verletzt und sich schadensersatzpfllichtig gemacht. Zwar dürfen Matratzen grundsätzlich nicht im Wäscheraum gelagert werden, die von der Gewoba gesetzt Frist von nur einem Tag war jedoch zu kurz bemessen um den Mieter ausreichend Gelegenheit zum Entfernen der Matratzen zu geben. Aufgrund dessen hat die Gewoba dem Mieter Schadensersatz zu leisten (AG Bremen 17 C 71/15).


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