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Nebenkosten-Rückforderung

Mieter, die in Unkenntnis der zwölfmonatigen Ausschlussfrist auf eine verspätete Nebenkostenabrechnung zahlen, können ihr Geld nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern. Dies gilt jedoch nur nach Beendigung des Mietverhältnisses.

Link(s) zum Urteil:

  1. VIII ZR 94/05

  2. VIII ZR 191/05


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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