Nebenkosten-Rückforderung
Mieter, die in Unkenntnis der zwölfmonatigen Ausschlussfrist auf eine verspätete Nebenkostenabrechnung zahlen, können ihr Geld nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern. Dies gilt jedoch nur nach Beendigung des Mietverhältnisses.
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