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Mehr Sicherheit bei Einbruchsgefahr

Viele Mieter wünschen sich aufgrund der zahlreichen Wohnungseinbrüche mehr Sicherheit, bspw. durch den nachträglichen Einbau von einbruchshemmenden Fenstern oder Türen, Sicherheitsschlössern, Türspion etc.

Nach Angaben des Bremer Mieterschutzbundes besteht ein solcher Anspruch leider nicht.

Soweit der Mieter selber und auf eigene Kosten tätig werden will, bedarf es der Zustimmung des Vermieters soweit bauliche Änderungen notwendig sind. Grundsätzlich muss der Vermieter bei kleineren baulichen Änderungen zustimmen. Allerdings sollte auch geklärt werden, was bei einem Auszug passiert. Ohne Regelung kann der Mieter verpflichtet werden die durchgeführten Änderungen zu beseitigen. Es sollte bei baullichen Änderungen zur Verbesserung der Sicherheit also auch immer geklärt werden, dass die vorgenommenen Änderungen bei Mietende so belassen werden können.


© Der Bremer Mieterschutzbund e.V.

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