Legionellen Trinkwasseruntersuchung ist verpflichtend
Seit dem 01.11.2011 müssen Vermieter mit Warmwasseraufbereitungsanlagen mit mehr als 400 L Fassungsvermögen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 L Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle einmal jährlich auf den Befall von Legionellen überprüfen lassen.
Hiervon ausgenommen sind lediglich Ein –und Zweifamilienhäuser. Fraglich ist, wer die Kosten, die sich auf ca. € 200,00 belaufen sollen, zu tragen hat. Nach der Auffassung des Mieterschutzbundes handelt es sich bei den Kosten nicht um Betriebskosten, da es an einer ausdrücklichen Regelung hierzu in der Betriebskostenverordnung fehlt. Hiernach hat der Vermieter die Kosten alleine zu tragen. Da die Frage zum Kostenträger jedoch letztendlich gerichtlich entschieden werden wird, bleiben insoweit die Urteile hierzu abzuwarten. Wir werden Sie aktuell informieren.